Haft- & Strafvollzugsrecht

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Strafverteidigung nach der Verurteilung Wahrung Ihrer Rechte im Vollzug

Eine rechtskräftige Verurteilung bedeutet nicht das Ende der anwaltlichen Unterstützung. Im österreichischen Haft- und Strafvollzugsrecht geht es darum, die Rechte von Inhaftierten zu wahren und alle gesetzlichen Möglichkeiten für eine Strafmilderung oder alternative Vollzugsformen auszuschöpfen.

Die rechtliche Betreuung umfasst die Kommunikation mit Inhaftierten, die Durchsetzung von Ansprüchen in Zusammenhang mit Haftbedingungen, Anträge auf bedingte Entlassung, elektronisch überwachten Hausarrest sowie Gnadenverfahren.

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Leistungen Haft- und Strafvollzugsrecht

Die rechtliche Betreuung im Haft- und Strafvollzugsrecht umfasst die Wahrung aller Rechte während des Vollzugs (z. B. Untersuchungshaft, Strafhaft, Auslieferungshaft, Maßnahmenvollzug) sowie die Nutzung sämtlicher gesetzlicher Möglichkeiten zur Strafmilderung. Die anwaltliche Unterstützung umfasst insbesondere:

Kommunikation mit Inhaftierten

Sicherstellung der ungehinderten brieflichen, telefonischen und persönlichen Korrespondenz zwischen Verteidiger und Klient.

Durchsetzung von Rechten

Durchsetzung von Ansprüchen in Zusammenhang mit Haftbedingungen und Erleichterungen, zB auf Haftunterbrechung, Ausgänge, Therapien, Änderung des Vollzugsorts etc.

Nachträgliche Strafmilderung

Prüfung und Beantragung einer Strafreduktion, wenn nach dem Urteil Umstände (wie Schadensgutmachung oder neue Milderungsgründe) bekannt werden.

Bedingte Entlassung

Strategische Planung und Beantragung Ihrer bedingten Entlassung, um Ihren gesetzlichen Rechtsanspruch auf vorzeitige Freiheit durch eine fundierte Präventionsprognose und die Wahl des optimalen Antragszeitpunktes konsequent durchzusetzen.

Elektronisch überwachter Hausarrest („Fußfessel")

Beratung und Antragstellung für den Vollzug der Strafe in der eigenen Unterkunft.

Therapie statt Strafe

Unterstützung bei Suchterkrankungen, um den Strafvollzug zugunsten einer gesundheitsbezogenen Maßnahme aufzuschieben.

Jugendstrafvollzug

Nutzung der Spezialregelungen für Jugendliche und junge Erwachsene, etwa Vorbehalt der Strafe oder erweiterte Aufschubmöglichkeiten.

Gnadenverfahren

Vorbereitung von Gnadengesuchen an den Bundespräsidenten.

Der Weg durch den Strafvollzug Strategische Begleitung

Der Vollzug einer Freiheitsstrafe beginnt mit der Vollzugsanordnung durch das Gericht. Bereits hier können entscheidende Weichen gestellt werden:

  • Aufschub des Vollzugs: Bei Vollzugsuntauglichkeit (zB schwere Krankheit, Schwangerschaft) oder wichtigen persönlichen Gründen (zB Abschluss einer Ausbildung, familiäre Notfälle) kann ein Aufschub des Vollzugs erwirkt werden.
  • Antrag auf Fußfessel: Der Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest kann bereits vor Haftantritt („Frontdoor") oder während des Vollzugs („Backdoor") gestellt werden. Die Entscheidung liegt beim Leiter der Justizanstalt.
  • Bedingte Entlassung: Nach Verbüßung der Hälfte oder von zwei Dritteln der Strafe entscheidet das Vollzugsgericht über eine vorzeitige Entlassung auf Probezeit.
  • Vollzug von Geldstrafen: Um eine Ersatzfreiheitsstrafe zu verhindern, unterstützen wir bei Anträgen auf Ratenzahlung oder der Erbringung gemeinnütziger Leistungen.
  • Unterbrechung und Ausgang: Für dringende Angelegenheiten kann eine Unterbrechung der Haft oder ein kurzzeitiger Ausgang beantragt werden.

Fragen & Antworten zum Thema Haft- & Strafvollzugsrecht

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